Externer Brandschutzbeauftragter

Als zuverlässiger Partner unterstützen wir Sie dabei, die Sicherheit und den Brandschutz in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten. Einer der wichtigsten Aspekte des Brandschutzes ist die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten. In diesem Bereich bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen an, um Ihre betriebliche Sicherheit zu verbessern und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Unsere externen Brandschutzbeauftragten sind nach offizieller Bestellung, zentrale Ansprechpersonen für alle Brandschutzfragen in Ihrem Betrieb und unterstützen Sie in allen Bereichen des vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes, sowie im Notfallmanagement. Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entspricht und bieten Ihnen effiziente und zuverlässige Lösungen für Ihre Sicherheit.

Experten für professionellen Brandschutz

Warum ein externer Brandschutz­beauftragter?

Die Verhütung und Verhinderung der Ausbreitung von Bränden sowie die Bekämpfung von Entstehungsbränden sind Gemeinschaftsaufgaben aller im Betrieb beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Verantwortung für die Erreichung dieser Schutzziele im Betrieb trägt der Unternehmer bzw. die Unternehmerin. Um diese Ziele zu erreichen, ist der Unternehmer oder die Unternehmerin verpflichtet, Brandschutzbeauftragte zu bestellen und deren Dokumentation mindestens einmal jährlich einzufordern.

Brandschutzbeauftragte können gemäß Musterbauordnung für Gebäude besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) aufgrund eines Brandschutzkonzeptes oder einer Baugenehmigung mit brandschutztechnischen Auflagen gefordert werden. Insbesondere werden Brandschutzbeauftragte für Industriebauten, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten und Hochhäuser gefordert. Die Bestellung von Brandschutzbeauftragten kann auch aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen erforderlich sein.

Welche Tätigkeiten übernehmen wir?

Aufgaben eines externen Brandschutzbe­auftragten

Brandschutzbeauftragte sollten vergleichbar mit der betrieblichen Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit unmittelbar der Unternehmerin oder dem Unternehmer unterstellt sein. Sie sind zentrale Ansprechpersonen für alle Brandschutzfragen im Betrieb und arbeiten eng mit anderen Beauftragten im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz zusammen. Die Einbindung in die betriebliche Brandschutzorganisation ist sicherzustellen.

Stehen dem Unternehmer bzw. der Unternehmerin keine eigenen Brandschutzbeauftragten zur Verfügung oder kann kein eigenes Personal ausgebildet werden, so sind externe Brandschutzbeauftragte vertraglich zu beauftragen. Die notwendige Qualifikation muss gemäß den entsprechenden Vorschriften nachgewiesen werden. Es ist sicherzustellen, dass externe Brandschutzbeauftragte zu allen den Brandschutz betreffenden Fragestellungen des Unternehmens rechtzeitig eingebunden werden.

Die Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten sind vielfältig und umfassen unter anderem:

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
  • Mitwirkung bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirkung bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirkung bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirkung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirkung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirkung bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrolle und Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Alarmplänen
  • Planung, Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen
  • Teilnahme an behördlichen Brandschauen und Durchführung von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln und Überwachung der Mängelbeseitigung
  • Unterstützung der Führungskräfte bei Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern
  • Prüfung der Lagerung und Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und Flucht- und Rettungswege
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Sicherstellung der Einhaltung von Brandschutzmaßnahmen und Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall von Einrichtungen
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Brandschutzbehörden, Feuerwehren, Feuerversicherern, Unfallversicherungsträgern usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen bezüglich des Brandschutzes am Standort
  • Mitwirkung bei der Implementierung von präventiven und reaktiven Maßnahmen im Notfallmanagement
  • Dokumentation der Tätigkeiten im Brandschutz

Was wir Ihnen bieten

Vorteile einer Zusammenarbeit mit unserem Unternehmen

  • Entlastung der internen Ressourcen
  • Expertise und Fachwissen
  • Kostenersparnis und Effizienzsteigerung
  • Reduzierung von Haftungsrisiken

Bei Fragen zum Thema Brandschutz und zur Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns und wir unterstützen Sie gerne dabei, die Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu verbessern.

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GENESIS Webagentur
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